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Fragen und Antworten zu Produkten und Vorschriften bei automatischen Türsystemen

Nachfolgend finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden und unsere Antworten darauf.

  1. Muss eine automatische Tür regelmäßig geprüft und gewartet werden?
  2. Wie oft bzw. in welchen Intervallen muss eine Prüfung und Wartung durchgeführt werden?
  3. Was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Prüfung?
  4. Darf ich eine automatische Schiebetür im Flucht- und Rettungsweg verriegeln?
  5. Meine Tür ist x Jahre und wurde zum damaligen Zeitpunkt vorschriftsmäßig errichtet. Jetzt habe ich ein Angebot zur Umrüstung auf den aktuellen Stand der Technik erhalten, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert. Habe ich hier nicht Bestandsschutz?
  6. Ist jede Automatiktür eine Fluchtwegtür und woran kann ich erkennen, ob das verbaute Türsystem diesen Anforderungen entspricht?
  7. Wie kann ich erkennen bzw. prüfen, ob eine Firma bzw. ein Servicetechniker wirklich sachkundig ist?
  8. Ist ein Not-Halt- / Not-Auf-Schalter an einer automatischen Schiebetür vorgeschrieben?
  9. Müssen Glasflächen an Türflügeln gekennzeichnet werden?
  10. Wie nah darf ein Warensicherungssystem (Diebstahlschutz) an die Türflügel installiert werden?
  11. Darf der innere Radarbewegungsmelder einer Schiebetür im Fluchtweg durch einen Nottaster ersetzt werden?
  12. Was passiert mit einer automatischen Schiebetür, wenn der Strom ausfällt?
  13. Warum darf ich Schiebetüren im Fluchtweg nicht als Schleuse benutzen?
  14. Wird für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt?
  15. Warum erhalte ich keine Leistungserklärung (DOP) für meine automatische Schiebetür?
  16. Welchen Nutzen habe ich von der Automatiktür?
  17. Was muss im Bereich / in der Umgebung einer Automatiktür beachtet werden?
  18. Welche Gefahrenstellen können an automatischen Türen entstehen?
  19. An wen kann ich mich im Falle eines Notfalls oder einer Störung der Tür wenden?
  20. Was kann ich selbst tun, um einer Störung vorzubeugen?
  21. Wie oft muss eine Bodenschiene gereinigt werden?
  22. Welche Dokumente benötige ich zur Automatiktür und müssen von mir aufbewahrt werden?

 

1. Muss eine automatische Tür regelmäßig geprüft und gewartet werden?

Grundsätzlich ja, gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7), EN 16005, und DIN 18650-2 und Angaben des Herstellers des Türantriebs.
 

2. Wie oft bzw. in welchen Intervallen muss eine Prüfung und Wartung durchgeführt werden?

Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers, EN 16005 und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) mind. 1x jährlich geprüft werden.
Darüber hinaus empfehlen wir für Systeme in Flucht- und Rettungswegen eine 2x jährliche Prüfung und Wartung, um die Funktionssicherheit für die Notöffnung, sowie für die Verfügbarkeit, zu gewährleisten.
 

3. Was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Prüfung?
„Prüfung“ ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen.
„Wartung“ ist eine oder mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems.
Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.
 

4. Darf ich eine automatische Schiebetür im Flucht- und Rettungsweg verriegeln?
Nein, solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung stünde.
In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Die verriegelte Tür soll weiterhin als Fluchtweg zur Verfügung stehen.
Baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren nach AutSchR müssten gleichzeitig der EltVTR entsprechen.
Die gleichzeitige Anwendung der Richtlinien AutSchR und EltVTR ist nicht möglich, da sich die Anforderungen widersprechen.
Von der AutSchR abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Siehe FTA Richtlinie Nr. 1 rev1Thema Fluchtweg siehe auch ASR A1.7, 9 und ASR A 2.3
 

5. Meine Tür ist x Jahre und wurde zum damaligen Zeitpunkt vorschriftsmäßig errichtet. Jetzt habe ich ein Angebot zur Umrüstung auf den aktuellen Stand der Technik erhalten, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert. Habe ich hier nicht Bestandsschutz?  
Der Nachweis eines Bestandsschutzes ist im aktuell geltenden Rechtssystem für automatische Türsysteme nicht zu führen.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme sind auf den aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten, um Gefahren für Nutzer dauerhaft zu minimieren.
Siehe FTA Richtlinie Nr. 8 rev3
Siehe ASR A1.7, 10.2
 

6. Ist jede Automatiktür eine Fluchtwegtür und woran kann ich erkennen, ob das verbaute Türsystem diesen Anforderungen entspricht?
Automatische Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen müssen spezielle Eigenschaften erfüllen. Prüfen Sie den Flucht- und Rettungswegeplan, Piktogramme und die entsprechenden Herstellerunterlagen. Ziehen Sie im Zweifel einen unserer sachkundigen Techniker zu Rate.

 

7. Wie kann ich erkennen bzw. prüfen, ob eine Firma bzw. ein Servicetechniker wirklich sachkundig ist?
Wir empfehlen: Lassen Sie sich die Sachkunde durch entsprechende Zertifikate oder Nachweise belegen. Wir verweisen hier auf die FTA-Sachkundeschulung bzw. Produktschulung der Hersteller.

 

8. Ist ein Not-Halt-Schalter an einer Schiebetür vorgeschrieben?
Nein, ein Not-Halt- / Not-Auf-Schalter ist an automatischen Schiebetüren nicht vorgeschrieben. Hier finden Sie eine detailierte Information dazu.

 

9. Müssen Glasflächen an Türflügeln gekennzeichnet werden?

Grundsätzlich ja. Gemäß EN 16005 4.4.2 müssen transparente Flügel oder Flügeloberflächen deutlich erkennbar sein, z. B. durch dauerhafte Kennzeichnung, geeignete Beschriftung oder Verwendung gefärbter Werkstoffe.
Zu Anforderungen bei barrierefreiem Bauen gibt die DIN 18040-2 weitere Details.

 

10. Wie nah darf ein Warensicherungssystem (Diebstahlschutz) an die Türflügel installiert werden?
Bei der Installation entsprechender Einrichtungen dürfen keine zusätzlichen Gefahrenstellen entstehen. Sicherheitsabstände gem. EN 16005 sind einzuhalten. Um kostenintensive Nachrüstungen von Gefahrenstellenabsicherungen zu vermeiden, sollte im Vorfeld eine Klärung mit einem unserer sachkundigen Techniker erfolgen.

 

11. Darf der innere Radarbewegungsmelder einer Schiebetür im Fluchtweg durch einen Nottaster ersetzt werden?
Nein, die EN 16005 fordert eine automatische Türöffnung durch bloße Annäherung. Die Verwendung eines Nottasters wäre aber eine bewusste Betätigung.

 

12. Was passiert mit einer automatischen Schiebetür, wenn der Strom ausfällt?
Sofern die Türen nicht verriegelt sind,

  1. fahren Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen in die offene Position.
  2. können Schiebetüren ohne Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, je nach Ausstattung und eingestellter Stromausfallfunktion, stehen bleiben oder öffnen oder schließen,.

 

13. Warum darf ich Schiebetüren im Fluchtweg nicht als Schleuse benutzen?
Weil dies im Widerspruch zu den Vorgaben für Flucht- und Rettungswege steht, bei denen ein freier Durchgang jederzeit möglich sein muss, solange sich Personen im Gebäude aufhalten.

 

14. Wird für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt?
In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubedingungen“ des DIBt werden in Kapitel C unter Punkt C 2.6.10 und C 2.6.14 die Bauprodukte "Automatische Schiebetüren in Rettungswegen“ und „Automatische Türsysteme" aufgeführt. Als technische Regel werden in Spalte 3 der Tabelle die "AutSchR (1997-12)", sowie die „DIN 18650-1/2:2005-12“ genannt. Als Übereinstimmungsnachweis wird in Spalte 4 der Tabelle das Verfahren "ÜHP" genannt, d.h.: "Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle". Für automatische Türen in Rettungswegen wird daher keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und kein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt.“

 

15. Warum erhalte ich keine Leistungserklärung (DOP) für meine automatische Schiebetür?
Voraussetzung für die Ausstellung einer Leistungserklärung / Declaration of performance (DoP) für Bauprodukte ist das Vorliegen einer harmonisierten europäischen Produktnorm. Die EN 16361 als Produktnorm für kraftbetätigte Türsysteme (außer für Drehflügeltüren) wurde bereits erarbeitet und kann über den Beuth Verlag als DIN EN 16361 bestellt werden. Jedoch ist die Norm europäisch noch nicht harmonisiert. Aus diesem Grund können und dürfen Hersteller keine DoP für automatische Türsysteme ausstellen.

 

16. Welchen Nutzen habe ich von der Automatiktür?
Ein automatisches Türsystems hat enorme Vorteile in puncto Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Komfort und Hygiene gegenüber einer manuell betätigten Tür. Weitere Informationen finden Sie unter unserer Rubrik Lösungen
 

17. Was muss im Bereich / in der Umgebung einer Automatiktür beachtet werden?
Um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen im Abstand unter 0,5 m vor und hinter der Tür zu vermeiden. Dabei sind entsprechende Fluchtwege zu berücksichtigen. Hierdurch könnten unnötige Gefahrenstellen entstehen, die eine aufwändige Absicherung erforderlich machen würden.
Zusätzlich empfehlen wir eine ausreichende Beleuchtung im Umfeld der Automatiktür und das Sicherstellen der Sauberkeit im Bewegungsbereich der Tür (z. B. Vermeidung von Laub, Schmutz oder Schnee in Bodenführungen).
 

18. Welche Gefahrenstellen können an automatischen Türen entstehen?
Es können Gefahren durch Scheren, Quetschen, Anstoßen oder Einziehen entstehen. Die Absicherung der Gefahrenstellen wird bei Inbetriebnahme durch den Hersteller ausgewählt. Die Absicherungsmaßnahmen sind in der EN 16005 bzw. DIN 18650 beschrieben. Bei der regelmäßigen Prüfung durch den Sachkundigen werden diese aufgenommen und neu bewertet.
 

19. An wen kann ich mich im Falle eines Notfalls oder einer Störung der Tür wenden?
Wenden Sie sich an den Hersteller des Türsystems. Eine Telefonnummer finden Sie hierzu häufig auf der Tür oder in ihren Unterlagen.
Wir empfehlen Ihnen zudem einen Servicevertrag, um präventiv den Werterhalt und die Verfügbarkeit Ihrer Tür zu steigern.
 

20. Was kann ich selbst tun, um einer Störung vorzubeugen?
Informationen über eine mögliche Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden Arbeiten ist der Support zu verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
 

21. Wie oft muss eine Bodenschiene gereinigt werden?
Dies ist abhängig vom Verschmutzungsgrad, er darf die Bewegungsfreiheit des Türflügels nicht einschränken. Informationen über eine mögliche Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden Arbeiten ist der Support zu verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
Bitte beachten Sie auch die vorherige Frage.
 

22. Welche Dokumente benötige ich zur Automatiktür und müssen von mir aufbewahrt werden?
Sie benötigen das Prüfbuch mit der entsprechenden Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und das Betreiberhandbuch/die Betriebsanleitung. Die Dokumentation muss sämtliche erforderliche Warn-, Beratungs- und Vorsichtshinweise umfassen.
Soweit zutreffend, müssen die Anweisungen für die Nutzer mindestens Folgendes umfassen:

  1. die korrekten Vorgehensweisen beim Betrieb der Tür;
  2. Betriebsbedingungen: z. B. Betriebsstunden je Tag, automatischer Betrieb/Handbetätigung, Angabe der Betriebsart(en);
  3. Erläuterungen der Warnzeichen an der Tür;
  4. Angaben zum sicheren Gebrauch der manuellen Not-Freigabe und/oder manuellen Freigabe;
  5. vorgesehener Bereich der Umgebungsbedingungen (z. B. Temperatur, relative Luftfeuchte, elektromagnetische Felder und gegebenenfalls ein Warnhinweis gegen den Einsatz unter Windbedingungen);
  6. Einsatzbeschränkungen.

Darüber hinaus sind Einzelheiten zu den Sicherheitsfunktionen sowie eine Auflistung der Schutzeinrichtungen mit deren Anordnung bereitzustellen.
Details hierzu finden sich in der DIN 18650-2, 5. und der DIN EN 16005, 4.2.1, der FTA-Richtlinie Nr. 17 und der ASR A1.7, 10.2(4).
 

 

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